Sprungziele
Seiteninhalt

Wahlbekanntmachung für die Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Kirchhain am 06. März 2022

1. Die Direktwahl des Bürgermeisters am Sonntag, dem 06. März 2022 dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Die Stadt Kirchhain ist in 18 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:

Wahl-

bezirk

Bezeichnung des

Wahlbezirks

Bezeichnung des Wahlraums

in 35274 Kirchhain

01

Kirchhain I

Bürgerhaus, Kleiner Saal, Schulstraße 4

02

Kirchhain II

Kindertagesstätte „Alsfelder Straße“, Drosselweg 41a

03

Kirchhain III

Grundschule (Gymnastikhalle), Pestalozzistraße 5

04

Kirchhain IV

Kindergarten „Auf der Röthe“, Röthestraße 6

05

Kirchhain V

Kindertagesstätte „Im Brand“, Chemnitzer Straße 8

07

Kirchhain-Anzefahr

Mehrzweckhalle, Sinderfelder Straße 2

08

Kirchhain-Betziesdorf

Gemeinschaftshaus, Im Lorenz 1

09

Kirchhain-Burgholz

Gemeinschaftshaus, Emsdorfer Straße 2

10

Kirchhain-Emsdorf

Gemeinschaftshaus, Willersdorfer Straße 4

11

Kirchhain-Großseelheim I

Bürgerhaus, Marburger Ring 23

12

Kirchhain-Großseelheim II

Bürgerhaus, Marburger Ring 23

13

Kirchhain-Himmelsberg

Gemeinschaftshaus, Am Gemeinschaftshaus 2

14

Kirchhain-Kleinseelheim

Gemeinschaftshaus, Zum Sportplatz 7

15

Kirchhain-Langenstein

Gemeinschaftshaus, Luchgasse 21a

16

Kirchhain-Niederwald

Gemeinschaftshaus, Lochweg 1

17

Kirchhain-Sindersfeld

Kerns Hob, Grüner Weg 11

18

Kirchhain-Schönbach

Gemeinschaftshaus, Zwetschenweg 7

19

Kirchhain-Stausebach

Feuerwehrgerätehaus, Alter Kirchweg 6a


Für die allgemeinen Wahlbezirke wird ein Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Wahlberechtigten eingetragen werden.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 13. Februar 2022 (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Kirchhain, Verwaltungsgebäude, Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, im Bürgerbüro (Erdgeschoss) zur Einsichtnahme aus.

2. Das Wählerverzeichnis zur Direktwahl für die Wahlbezirke der Stadt Kirchhain wird in der Zeit von Montag, den 14. Februar 2022 (20. Tag vor dem Wahltag) bis Freitag, den 18. Februar 2022 (16. Tag vor dem Wahltag) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Kirchhain, Verwaltungsgebäude, Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am Freitag, dem 18. Februar 2022 (16. Tag vor der Wahl) bis 12:30 Uhr beim Magistrat der Stadt Kirchhain, Büro des Besonderen Wahlleiters, Am Markt 6/8, Zimmer 26, 35274 Kirchhain, Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Soweit die behaupteten Tatsaschen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag ist schriftlich bis zum Sonntag, dem 13. Februar 2022 (21. Tag vor der Wahl) beim Magistrat der Stadt Kirchhain (Anschrift siehe oben) zu stellen. Der Inlandsaufenthalt ist durch eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedsstaates oder in sonstiger Weise glaubhaft zu machen.
Wahlberechtigte, die bis spätestens zum Sonntag, dem 13. Februar 2022 (21. Tag vor der Wahl) keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum in der Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen.
Auf Antrag erhalten Wahlschein und Briefwahlunterlagen
● in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
● nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
a. wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum Sonntag, dem 13. Februar 2022 (21. Tag vor der Wahl) oder die Einspruchsfrist bis zum Freitag, dem 18. Februar 2022 (16. Tag vor der Wahl) versäumt haben,
b. wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist,
c. wenn das Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Magistrats der Stadt Kirchhain gelangt ist.
Beim Magistrat der Stadt Kirchhain können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig.

Wahlscheine können von Wahlberechtigten beantragt werden, die
● in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum Freitag, dem 04. März 2022 (2. Tag vor der Wahl), 13:00 Uhr, im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ebenfalls bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
● nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber aus den oben unter a. bis c. genannten Gründen einen Wahlschein erhalten können, bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Mit dem Wahlschein erhalten die Wahlberechtigten
● einen amtlichen weißen Stimmzettel,
● einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
● einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, und der Wahlbezirk aufgedruckt sind,
und
● ein amtliches Merkblatt für die Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert.
Das Abholen von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Entgegennehmen der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie dem Magistrat der Stadt Kirchhain schriftlich zu versichern, bevor die Unterlagen entgegengenommen werden. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier zur Wahl mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums einen amtlichen Stimmzettel.
Die Wähler haben jeweils eine Stimme.
Auf dem amtlichen Stimmzettel für die Direktwahl am 06. März 2022 sind die Namen der drei an der Wahl teilnehmenden Bewerber untereinander in der Reihenfolge aufgeführt, dass die in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain vertretenen Parteien und Wählergruppen nach der Zahl ihrer Stimmen bei der letzten Wahl dieser Vertretungskörperschaft angegeben sind.
Die Stimmzettel enthalten Familiennamen, Rufnamen, Lebensalter am Tag der Wahl, Beruf oder Stand und die Gemeinde der Hauptwohnung der Bewerber. Unter den Angaben der Bewerber wird jeweils der Träger des Wahlvorschlags und, sofern die Partei oder Wählergruppe eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, genannt. Rechts neben dem Namen jedes Bewerbers befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung durch die Wählerinnen und Wähler.
Die Stimme wird in der Weise abgegeben, dass durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich gemacht wird, für welchen Wahlvorschlag sie gelten soll. 
Der Stimmzettel muss von den Wählern in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Die vier Briefwahlvorstände, je zwei „Kernstadt“ und „Stadtteile“, treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Sonntag, dem 06. März 2022 um 15:00 Uhr wie folgt zusammen:

Briefwahl-

bezirk

Bezeichnung des

Briefwahlbezirks

Bezeichnung des Raums für die

Auszählung der Briefwahlstimmen

in 35274 Kirchhain

0001

Kernstadt „A“

Bürgerhaus, Großer Saal, Schulstraße 4,

0002

Kernstadt „B“

Bürgerhaus, Großer Saal, Schulstraße 4

0003

Stadtteile „C“

Bürgerhaus, Turmzimmer, Schulstraße 4

0004

Stadtteile „D“

Rathaus, Bürgersaal, Am Markt 1


Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, findet am Sonntag, dem 20. März 2022 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt; eine Stichwahl findet auch statt, wenn ein Bewerber auf die Teilnahme an der Stichwahl verzichten sollte.
Für den Fall der Stichwahl wird unverzüglich nach der Feststellung des Wahlergebnisses eine neue Wahlbekanntmachung veröffentlicht.

4. Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimmen gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Entscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfspersonen besteht (§ 7 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz - KWG -).
Wer unbefugt wählt, sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen der zulässigen Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Auch der Versuch ist strafbar (§ 197a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch - StGB -).
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in dem Bereich mit einem Abstand von weniger als zehn Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig.

Kirchhain, den 19.01.2022 MAGISTRAT der Stadt Kirchhain
gez. Dietmar Menz
i.V.
Dietmar Menz, Erster Stadtrat

28.01.2022 
Seite zurück Nach oben