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Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Stadtteil Kleinseelheim, Bebauungsplan Nr. 6 »Auf dem Kirschenberg" - l. Änderung Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen; Satzungsbeschluss nach § 10 Abs

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 13.12.2021 den
Bebauungsplan Nr. 6 „Auf dem Kirschenberg" - l. Änderung gemäß § 10 Abs. l
Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 9 Abs.4 BauGB, § 5 hlessische Gemeindeordnung (HG)
und § 81 hlessische Bauordnung (hlBO) - integrierte Orts- und Gestaltungssatzung - und
wasserrechtliche Festsetzungen § 37 Abs.4 Hessisches Wassergesetz (HWG) als Satzung
beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Kirchhain tritt
der Bebauungsplan Nr. 6 „Auf dem Kirschenberg" - l. Änderung mit integrierter
Gestaltungssatzung und der dazugehörigen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß
§ 91 HBO in Kraft.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst die Flurstücke 68/3 tlw., 68/6 und 293
tlw. in der Flur l, Gemarkung Kleinseelheim und ist der beiliegenden Übersichtskarte zu
entnehmen, die kein formeller Bestandteil der Bekanntmachung sind.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. l S. l
Nrn. l bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplanes und des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche
Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. l BauGB unbeachtlich werden, wenn
sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans
gegenüber der Stadt Kirchhain geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die
Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Entsprechendes gilt, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Der
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. l und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige
Nutzung durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über das Erlöschen von
Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Übersichtskarte
Bebauungsplan Nr. 6 „Auf dem Kirschenberg" -1. Änderung, StadtteilKleinseelheim
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes

kirschenberg
kirschenberg

Kirchhain, den 13.01.2022
Der Magistrat
Olaf Hausmann
Bürgermeister

14.01.2022 
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