Sprungziele
Seiteninhalt

Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Kirchhain am 06. März 2022;

Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Gemäß § 13 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 41 Satz 1 KWG sind Wahlvorschläge für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters am 06. März 2022 bis spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag um 18:00 Uhr schriftlich beim Wahlleiter einzureichen.

Aus diesem Grund ist das Wahlbüro bei der Stadtverwaltung Kirchhain in Zimmer 26 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8 am Montag, dem 27. Dezember 2021 in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr besetzt und wie folgt erreichbar: Telefon 06422 / 808-120, E-Mail: wahlen@kirchhain.de.

Kirchhain, 17. November 2021

Dirk Lossin, Oberamtsrat

Besonderer Wahlleiter der Stadt Kirchhain

17.12.2021 
Seite zurück Nach oben