Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Kirchhain am 06. März 2022;
Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Gemäß § 13 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 41 Satz 1 KWG sind Wahlvorschläge für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters am 06. März 2022 bis spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag um 18:00 Uhr schriftlich beim Wahlleiter einzureichen.
Aus diesem Grund ist das Wahlbüro bei der Stadtverwaltung Kirchhain in Zimmer 26 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8 am Montag, dem 27. Dezember 2021 in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr besetzt und wie folgt erreichbar: Telefon 06422 / 808-120, E-Mail: wahlen@kirchhain.de.
Kirchhain, 17. November 2021
Dirk Lossin, Oberamtsrat
Besonderer Wahlleiter der Stadt Kirchhain