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Bauleitplanung der Stadt Kirchhain Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 »Im Riedeboden, 1. Änderung« in der Kernstadt - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB -

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 12.07.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Im Riedeboden, 1. Änderung“ beschlossen.
Allgemeines Planungsziel ist die geringfügige Anpassung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1 „Im Riedeboden“, zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses in der Posener Straße 11. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der baulichen Nachverdichtung und der Schaffung dringend benötigtem Wohnraums im bebauten Siedlungsbereich der Kernstadt.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 44/17 und 44/18 in der Gemarkung Kirchhain, Flur 10, und besitzt eine Größe von rd. 0,1 ha. Die räumliche Lage und der Geltungsbereich sind den anliegenden Karten zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (beschleunigtes Verfahren)
Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 1 und Nr. 3 Hs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung einschließlich Vorhabens- und Erschließungsplan liegt im Zeitraum vom

Montag, den 01.11.2021 bis einschließlich Freitag, den 03.12.2021

in der Stadtverwaltung Kirchhain, Verwaltungsgebäude „Blauer Löwe“, Borngasse 20 während der folgenden Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus:

Montag – Donnerstag 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr – 12.30 Uhr

Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen, z.B. schriftlich, elektronisch (E-Mail) oder zu Protokoll. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail (info@grosshausmann.de) beim Planungsbüro abgegeben werden.


Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusächlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.kirchhain.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen“/Planen & Bauen/Bebauungspläne eingesehen und heruntergeladen werden. Das Aufsuchen der Stadtverwaltung und das Einsehen der Unterlagen dort kann somit vermieden werden. Es kann daher auch eine Stellungnahme per E-Mail abgegeben werden.


In Ergänzung der o.g. Ausführungen weist die Stadt Kirchhain im Falle von erneuten Einschränkungen durch die Corona-Pandemie auf folgende geltende Regelungen hin:

- Die gültigen Hygiene- und Gesundheitshinweise sind durch jede/n Einsichtnehmer/in strikt einzuhalten (Personenabstand mindestens 1,5m, Tragen einer Mund-Nasen-Maske.
- Die Einsichtnahme kann nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 06422/808-201) innerhalb der o.g. Dienstzeiten erfolgen.
- Die Einsichtnahme erfolgt ggf. im Flur und mehrere Personen können nur nacheinander Einsicht nehmen.
- Bitte eventuell geänderte Öffnungszeiten der Vewaltung beachten.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Gemäß § 4b BauGB hat die Stadt Kirchhain das Planungsbüro Groß & Hausmann GbR aus 35096 Weimar/Lahn mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

Die räumliche Lage sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandeter Bereich).

riedeboden
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Stadt Kirchhain, den 13.10.2021 Der Magistrat


Olaf Hausmann
Bürgermeister

22.10.2021 
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