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Bauleitplanung der Stadt Kirchhain - Stadtteil Kleinseelheim Bebauungsplan Nr. 6 »Auf dem Kirschenberg« - 3. Änderung

(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 25.05.2020 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Auf dem Kirschenberg“ im Stt. Kleinseelheim im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst die Flurstücke 68/3tlw., 68/6 und 293tlw. in der Flur 1, Gemarkung Kleinseelheim und ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.

(3) Ziel des Bebauungsplanes ist die Umwandlung der bisher festgesetzten Verkehrsfläche (Erschließungsstraße) in einen unbefestigten Feldweg, der in einem kleinen Teilbereich als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen wird. Die vorhandene Erschließung im Baugebiet und die Art und das Maß der baulichen Nutzung des rechtskräftigen Planes bleiben unverändert, so dass sich die Änderung ausschließlich auf den oben beschriebenen kleinen Teilbereich beschränkt. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht betroffen, so dass das Vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB zur Anwendung kommen kann.

(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt ge-macht.

(5) Gemäß § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Be-hörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 Hs. 1 und Nr. 3 Hs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB gegeben.

(6) Gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das beschleu-nigte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

(7) In Ausführung des § 13 Abs.2 S. 1 Nr. 2 Hs. 2 i.V.m § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlich-keit) liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung) in der Zeit vom

20.09.2021 – 22.10.2021 einschließlich

in der Stadtverwaltung Kirchhain, Verwaltungsgebäude „Blauer Löwe“, Borngasse 20 während der folgenden Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus:

Montag - Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.30 Uhr

Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen, z.B. schriftlich, elektronisch (E-Mail) oder zu Protokoll. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) beim Planungsbüro abgegeben werden.

(8) Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.Kirchhain.de unter der Rubrik: Leben & Wohnen / Planen & Bauen / Bebauungspläne eingesehen und heruntergeladen werden. Das Aufsuchen der Stadtverwaltung und das Einsehen der Unterlagen dort kann somit vermieden werden. Es kann daher auch eine Stellungnahme per E-mail abgegeben werden.

(9) In Ergänzung der o.g. Ausführungen weist die Stadt Kirchhain im Falle von erneuten Einschränkungen durch die Corona-Pandemie auf folgende geltende Regelungen hin:
- Die gültigen Hygiene- und Gesundheitshinweise sind durch jede/n Einsichtnehmer/in strikt einzuhalten (Personenabstand mindestens 1,5 m; Tragen einer Mund-Nasen-Maske).
- Die Einsichtnahme kann nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 06422 / 808201) innerhalb der o.g. Dienstzeiten erfolgen.
- Die Einsichtnahme erfolgt ggf. im Flur und mehrere Personen können nur nacheinander Einsicht nehmen.
- Bitte eventuell geänderte Öffnungszeiten der Verwaltung beachten.

In Ausführung des § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanes für einen Monat aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Planung während der Dienststunden vorgebracht werden.

(10) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren während der Auslegungsfrist abgebeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(11) Gemäß § 4b BauGB hat die Stadt Kirchhain das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

Übersichtskarte
Bebauungsplan Nr. 6 „Auf dem Kirschenberg“ – 3.Änderung, Stt. Kleinseelheim

Geltungsbereich der 3.Änderung des Bebauungsplanes

kirschenberg
kirschenberg

Kirchhain, den 01.09.2021 Der Magistrat

Olaf Hausmann
Bürgermeister

10.09.2021 
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