Sprungziele
Seiteninhalt

Kommunalwahlen im Lande Hessen am 14. März 2021 Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain; Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung

Der aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) gewählte Stadtverordnete, Herr Hartmut Pfeiffer, Willersdorfer Straße 8a, 35274 Kirchhain-Emsdorf, hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass er sein Mandat mit Wirkung zum Ablauf des 31.08.2021 niedergelegt.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der zurzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Wahlvorschlag der CDU
Frau Tanja Bader, Feldweg 6, 35274 Kirchhain
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person der Stadt Kirchhain binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Besonderen Wahlleiter der Stadt Kirchhain in Zimmer 26 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8 in 35274 Kirchhain einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Kirchhain, den 27. August 2021 DER BESONDERE WAHLLEITER
der Stadt Kirchhain

Dirk Lossin
Oberamtsrat

03.09.2021 
Seite zurück Nach oben