Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Stadtteil Kleinseelheim Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans »PV-FFA Kleinseelheim« gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 12. Juli 2021 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des nachfolgend aufgeführten vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Stadtteil Kleinseelheim beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: „Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) Kleinseelheim.“
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst das Flurstück Flur 2, 115/1 in der Gemarkung Kleinseelheim und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 10 ha.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain beschließt außerdem die Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans für den o.g. Bereich im Parallelverfahren. Die Flächennutzungsplanänderung erhält ebenfalls die Bezeichnung „Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) Kleinseelheim.“
Die Lage und der räumliche Geltungsbereich beider Verfahren sind darüber hinaus aus der beigefügten Karte ersichtlich, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Kirchhain, den 05.08.2021
Der Magistrat
Olaf Hausmann, Bürgermeister