Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt, Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 »Im Riedeboden«, Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans »Im Riedeboden, 1. Änderung«, Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbau (BauGB); Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 12. Juli 2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Im Riedeboden, 1.Änderung“ in der Kernstadt Kirchhain gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen .
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Kirchhain:
Flur 10, Flurstücke: 44/17 und 44/18
und besitzt eine Größe von ca. 0,1 ha.
Die Lage und der räumliche Geltungsbereich kann den nachstehend abgebildeten Karten entnommen werden (fett umrandeter Bereich), die Bestandteil des Beschlusses sind.
Kirchhain, den 29.07.2021 Der Magistrat
Olaf Hausmann
Bürgermeister