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Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt, Bebauungsplan »Hinter der Mauer«, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 12. Juli 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hinter der Mauer“ in der Kernstadt Kirchhain gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen .
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Kirchhain:
Flur 26, Flurstücke: 238/8 tlw. und 352 tlw.
Flur 29, Flurstücke: 62, 63 tlw., 64 tlw., 67/3 tlw., 70/4 tlw., 99/4 tlw. und 109 tlw.
und besitzt eine Größe von ca. 0,24 ha.
Die Lage und der räumliche Geltungsbereich kann den nachstehend abgebildeten Karten entnommen werden (fett umrandeter Bereich), die Bestandteil des Beschlusses sind.

Hinter der Mauer
Hinter der Mauer

Kirchhain, den 29.07.2021 Der Magistrat

Olaf Hausmann
Bürgermeister

06.08.2021 
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