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VIII. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.10.2020 den VIII. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain beschlossen. Der VIII. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain wird ab 16.11.2020 gemäß § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Kirchhain vom 18.12.1995, zuletzt geändert durch den XII. Nachtrag vom 24.04.2018, auf der Internetseite der Stadt Kirchhain unter der Adresse https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/Kindergartensatzung bereitgestellt und damit öffentlich bekanntgemacht.
Die Satzung steht ab 16.11.2020 auf der Internetseite der Stadt Kirchhain unter nachfolgender Adresse/Rubrik zur dauerhaften Einsichtnahme zur Verfügung: https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Service/Ortsrecht , siehe bitte dort unter „Sozial- und Gesundheitsverwaltung“.
Es wird darauf hingewiesen, dass jede Person das Recht hat, im Internet bekannt gemachte Satzungen, d. h. auch die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain, während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Interessenten wenden sich bitte an den Fachbereich Familie und Soziales, im Rathaus Am Markt 1, 35274 Kirchhain.

Kirchhain, den 03.11.2020

DER MAGISTRAT

Olaf Hausmann
Bürgermeister

16.11.2020 
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