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Kommunalwahlen im Lande Hessen am 06. März 2016 in der Stadt Kirchhain - Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung

Der Stadtverordnete Herr Harald Kraft, 35274 Kirchhain, Wahlvorschlag der SPD, hat sein Mandat mit Wirkung vom 09.09.2020 niedergelegt.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der zur Zeit gültigen Fassung, rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag der SPD

Herr Dirk Wingender, Auf der Schanz 26, 35274 Kirchhain-Großseelheim

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person der Stadt Kirchhain binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Kirchhain in Zimmer 11 des historischen Rathauses Am Markt 1 in 35274 Kirchhain einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Kirchhain, den 01.10.2020

DER GEMEINDEWAHLLEITER
der Stadt Kirchhain

Olaf Hausmann
Bürgermeister

06.10.2020 
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