Wichtiges zur Briefwahl anlässlich der Bundestagswahl
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wie funktioniert das diesmal mit der Briefwahl?
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Durch den vorgezogenen Termin sind die üblichen Fristen, z.B. für die Briefwahl, diesmal deutlich verkürzt. Erfahren sie in diesem Bericht, warum das so ist und worauf die Wählerinnen und Wähler achten sollten.
Nachdem der Bundespräsident am 27. Dezember 2024 im Nachgang zur wenige Tage zuvor verloren gegangenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers den Termin für die Bundestagswahl offiziell auf Sonntag, den 23. Februar 2025 bestimmt hat, laufen die Vorbereitungen bei den Parteien und Wählergruppen sowie den Wahlbehörden auf Hochtouren.
Für viele Wählerinnen und Wähler ist es erfahrungsgemäß wichtig zu wissen, ab wann sie Briefwahlunterlagen erhalten können. Das dürfte bei dieser Wahl frühestens ab Anfang Februar möglich sein. Und das hat seine Gründe. Die Parteien, die nicht im derzeitigen Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, mussten bis zum 07. Januar bei der Bundeswahlleiterin zunächst einmal erklären, dass sie an der Wahl teilnehmen wollen. Anschließend beriet der Bundeswahlausschuss, ob die Parteien sämtliche Kriterien für die Zulassung zur Wahl erfüllen.
Die eigentlichen, mit Personen hinterlegten Wahlvorschläge müssen bis zum 20. Januar 2025 eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitungen oder als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen.
Über die Zulassung dieser Wahlvorschläge entscheiden je nach Zuständigkeit die Landes- oder Kreiswahlausschüsse am 24. Januar 2025. Falls dann noch die Zulassung in einem Beschwerdeverfahren geklärt werden muss, steht tatsächlich erst Ende Januar endgültig fest, welche Bewerber für welche Partei überhaupt zur Wahl stehen. Die Stimmzettel für die Bundestagswahl können folglich erst in den ersten Februartagen gedruckt werden. Dies geschieht dezentral in den einzelnen Bundesländern.
Zeitraum für Briefwahl wesentlich kürzer
Der Zeitpunkt, ab dem die Stimmzettel in den Kommunen, die die Briefwahlunterlagen ausgeben, vorliegen und auf Antrag versendet werden können, kann regional variieren. Der Zeitraum für die Briefwahl ist bei der vorgezogenen Bundestagswahl auf jeden Fall sehr viel kürzer als die sonst üblichen sechs Wochen. Deswegen empfiehlt die Bundeswahlleiterin, die Briefwahl ggf. persönlich bei der Kommune zu beantragen und die Stimmen dort auch vor Ort abzugeben. Für den Fall einer "echten" Briefwahl sind die Postlaufzeiten zu beachten. Bei der Stimmenauszählung werden nur die Wahlbriefe berücksichtigt, die bis zum Wahltag um 18:00 Uhr (Ausschlussfrist!) dem zuständigen Briefwahlvorstand vorliegen.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind; das dürften bei der Bundestagwahl am 23. Februar 2025 ungefähr 62 Mio. Personen sein.


