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21.07.2022

Vereinsförderung 2022

Geld für Kirchhainer Vereine – Ohne Antrag keine Gelder

Frist zur Einreichung der Unterlagen läuft am 01. August ab

Auch in diesem Jahr müssen für die Auszahlung der Vereinsförderung der Stadt Kirchhain durch die Vereinsvertreter entsprechende Anträge gestellt werden.

Wer keinen Antrag stellt, erhält kein Geld

Eine Bezuschussung nach den Förderrichtlinien ist nur möglich, wenn der Verein bei der Stadt einen entsprechenden Antrag gestellt und diesen bis zum 01. August 2022 eingereicht hat. Die Anträge sind auf der Homepage der Stadt Kirchhain abrufbar https://www.kirchhain.de/Freizeit-Tourismus/Vereine/Vereinsfoerderung

Genaue Informationen über das Vorgehen sind den Richtlinien zu entnehmen, die ebenfalls auf der Homepage der Stadt Kirchhain abrufbar sind.

Durch die Neuaufstellung der Richtlinien im Jahr 2017 soll die Arbeit in den Vereinen gestärkt und anerkannt werden. Gefördert werden neben den Sportplätzen und Übungsleitern von Sportvereinen z.B. auch Übungs- und Chorleiter von Trachten- und Volkstanzgruppen sowie Musik- und Gesangvereinen. Außerdem erhalten Vereine einen jährlichen Pauschalbetrag, der sich nach der Anzahl der Mitglieder richtet.

Für Fragen steht die sachbearbeitende Stelle (Kerstin Ebert, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung & Vereine, Tel. 06422/808-124, E-Mail: k.ebert@kirchhain.de) zur Verfügung

Foto: Pixabay

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