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Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

Nr. 99101004012002

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

07.10.2020

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

  • Gebühr: 12,00 Euro
    Ausstellung einer Sterbeurkunde
  • Gebühr: 6,00 Euro
    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
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