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10.12.2019

Stadt Kirchhain fördert die Vereine auch bei der Bürgerhausnutzung Rechtzeitige Antragstellung ist wichtig!

In 2018 hat die Stadt Kirchhain die Vereinsförderrichtlinien neu aufgestellt. Seitdem werden Vereine durch verschiedene Zuschüsse, z.B. zur Anschaffung von Vereinsutensilien, die Unterhaltung von Vereinsarbeiten unterstützt.

Neben der finanziellen Unterstützung besteht nach den Richtlinien auch die Möglichkeit, zur kostenfreien Nutzung von Bürger- und Gemeinschaftshäusern, des Jukuz sowie der Markthalle.
Demnach können örtliche Vereine (bei Mehrspartenvereine jede Abteilung) einmal jährlich die kostenlose Nutzung von Bürger- und Gemeinschaftshäusern, dem Jugend- und Kulturzentrum (3. Obergeschoss) oder der Markthalle zur Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung ohne Eintritt beantragen.
Die Befreiung gilt nicht für die satzungsgemäßen Nebenkosten. Auch der Auf- und Abbau sowie die Reinigung der Räume ist durch den jeweiligen Verein zu gewährleisten und nicht Bestandteil der Förderung.

Die Nutzung der Räume ist rechtzeitig vorher bei der Stadt Kirchhain schriftlich zu beantragen. In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass die Anträge nachträglich bei der Stadt gestellt wurden. Dies führt zu Verzögerungen bei der Abrechnung sowie Mehrarbeit bei der zuständigen Stelle.

Die Stadt Kirchhain bittet deswegen alle Verantwortlichen die Anträge rechtzeitig einzureichen, um eine reibungslose Überlassung der Räume zu gewährleisten.

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