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17.03.2023

Stadt Kirchhain, Stadtteil Großseelheim Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) »PV-Park Großseelheim« - Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 17.10.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „PV-Park Großseelheim“ beschlossen.
Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die geplante Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage am westlichen Ortsrand von Großseelheim auf einer rd. 5,9 ha großen Flächen.
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Großseelheim, Flur 3: Flurstücke Nrn.: 51, 52, 53.
Die Rahmenbedingungen für die Aufstellung der Bauleitplanung im vereinfachten oder beschleunigten Verfahren liegen nicht vor. Insofern wird die Planung im zweistufigen Regelverfahren inklusive Umweltprüfung aufgestellt.
Die räumliche Lage des Plangebietes sowie die Grenze des Geltungsbereichs sind darüber hinaus aus den nachfolgenden Übersichtskarten ersichtlich (fett umrandete Bereiche).

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Der Magistrat Kirchhain, den 07.03.2023


Olaf Hausmann
Bürgermeister

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