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09.10.2018

Staßensinkkästen nicht verunreinigen

Die Durchführung der Straßenreinigung regelt die städtische Straßenreinigungssatzung.

Bei der regelmäßigen Reinigung der Gehwege und Straßenrinnen ist darauf zu achten, dass der Kehricht sofort zu beseitigen ist. Er darf weder Nachbarn zugeführt, noch in Straßensinkkästen, sonstigen Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden.

Bei der Aufarbeitung der Unwetterschäden vom 07. August 2018 hat sich gezeigt, dass teilweise die Straßensinkkästen durch mangelnde Straßenreinigung in der Straßenrinne oder durch das Kehren des Kehrichts in die Sinkkästen zugesetzt waren. Das Oberflächenwasser konnte daher nicht in vollem Umfange in den Kanal abfließen.

„Wir appellieren an alle Grundstückseigentümer, bei der Straßenreinigung den Kehricht ordnungsgemäß zu entsorgen“, so Bürgermeister Olaf Hausmann.

Gerade in den kommenden Wochen, wenn verstärkt das Laub fällt, ist eine regelmäßige Straßenreinigung durchzuführen und dabei darauf zu achten, dass das Laub und der Kehricht nicht in die Straßensinkkästen gelangt. Der Kehricht ist in der "Restmülltonne" zu entsorgen. Soweit ausschließlich Laub aufgenommen wird, ist die "Grüne Tonne" (Komposttonne") zu nutzen.

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