Sprungziele
Seiteninhalt
06.10.2020

Rattenplage verhindern - Schädlinge aktiv bekämpfen

Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Leider auch im Stadtgebiet von Kirchhain. Sie vermehren sich sehr schnell und übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Bevor die Population zunimmt, müssen die Nager aktiv bekämpft werden.

Ratten sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere mit überaus großer Anpassungsfähigkeit. Sie besiedeln alle Lebensräume und halten sich gerne in der Nähe des Menschen auf.
Insbesondere im Frühjahr und Herbst eines Jahres treten vermehrt Ratten auf. Werden der Stadt Kirchhain Ratten gemeldet, wird in den Straßenschächten der genannten Bereiche zur Bekämpfung in der Kanalisation Giftköder ausgelegt.
Mitunter kommt es vor, den Plagegeistern auch oberirdisch mit Giftködern und Fallen zu Leibe zu rücken. Vor einigen Monaten war das beispielsweise am Sandfang der Fall.

Was ist zu tun?
Darüber hinaus können sich Ratten auf Grundstücken einnisten. Die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken, Lager- und Schuttplätzen, Kanalisation, Garten- und Parkanlagen sowie Eisenbahnanlagen sind verpflichtet in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bei einer allgemeinen oder in Einzelfällen angeordneten Bekämpfungsaktion Rattenvertilgungsmittel in ausreichender Menge auszulegen oder auslegen zu lassen.
Die Bekämpfungsmaßnahmen sind notfalls so lange zu wiederholen, bis sämtliche Schädlinge vernichtet sind.
Für die Schädlingsbekämpfung ist neben dem Eigentümer derjenige verantwortlich, der die tatsächliche Gewalt über die Grundstücke oder Örtlichkeiten ausübt.

Vor Beginn der Schädlingsbekämpfung sollten Abfallstoffe - vor allem Küchen- und Futterabfälle, Müll, Gerümpel von allen den Ratten leicht zugänglichen Orten entfernt werden.
Wegen der Schwierigkeit einer sachkundigen Rattenbekämpfung empfiehlt sich die Hinzuziehung eines amtlich zugelassenen Schädlingsbekämpfungsunternehmens.

„Ratten können schwerwiegende Krankheiten übertragen. Zur Verhütung und Abwehr von Infektionskrankheiten beim Menschen ist es notwendig, dass festgestellter Rattenbefall unverzüglich bei der Stadt Kirchhain gemeldet wird“, so der Aufruf von Bürgermeister Olaf Hausmann.

Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
• Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger
beauftragen. Kontaktadressen erhalten Sie vom Ordnungsamt.
• Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen.
Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das
Ordnungsamt wenden.
• Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte an das
Ordnungsamt.
• Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich bitte an das
Ordnungsamt.

Bei weiteren Fragen und Hinweisen zu Schädlingsbekämpfern steht die Stadtverwaltung Kirchhain, Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“, Am Markt 6/8, Kirchhain, Tel. 06422/808-342, E-Mail-Kontakt: sicherheit@kirchhain.de, gerne zur Verfügung. Informationen gibt es auch über die Internetseiten der Stadt Kirchhain unter www.kirchhain.de (Dienstleistungen von A-Z, Rattenbekämpfung).

Seite zurück Nach oben