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Pachtverträge

Die Stadt Kirchhain verpachtet städtische Grundstücke, Gärten, landwirtschaftliche Grundstücke, Obst- und Ausgleichsflächen, sofern sie frei sind und nicht für öffentliche Zwecke benötigt werden.

Der Pachtpreis wird vom Magistrat festgelegt und richtet sich nach Art und Größe des Grundstückes. 

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 4 - Liegenschaften, Bau und Stadtentwicklung (siehe Kontakt).

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