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20.08.2019

Neue Verkehrsregelung für die »Frankfurter Straße«

Die Planungen für die Umstellung der bisherigen Verkehrsregelung sind in vollem Gange.

Die bisherige Verkehrsregelung in der Frankfurter Straße, der Einbahnstraßenregelung stadtauswärts, wird durch eine Ampelregelung ersetzt.

Ab dem Montag, 19.08.2019 wird durch das Aufstellen einer Verkehrsampel die Frankfurter Straße wieder in beide Fahrtrichtungen, also stadteinwärts und stadtauswärts befahrbar sein.

Die gemeinsame Maßnahme des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke und der Stadt Kirchhain ist so weit fortgeschritten, dass die bisherige Einbahnstraßenregelung abgebaut und Verkehrsampeln die Anfahrt zu den in der Frankfurter Straße ansässigen Märkten, Betrieben und Tankstellen wieder aus beiden Fahrtrichtungen, stadteinwärts und stadtauswärts ermöglichen.

Die überörtlichen Umleitungsregelung auf der Bundesstraße 62, genannt U 50, wird dementsprechend zurückgenommen und abgebaut.

Die Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Besucher und Kunden, sind aufgefordert, die vorgegebenen Verkehrsführungen und Beschilderungen zu beachten und einzuhalten. Neben der beschriebenen gemeinsamen Baumaßnahme ist durch den Neubau des Aldi-Marktes mit zusätzlichen Baustellenverkehr zu rechnen. Außerdem muss zeitweise mit Verkehr von Erntefahrzeugen gerechnet werden. Um gegenseitige Rücksichtnahme wird gebeten.

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