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05.08.2022

Kommunalwahlen im Lande Hessen am 14. März 2021 in der Stadt Kirchhain; Nachrücken in den Ortsbeirat Großseelheim

Das Mitglied des Ortsbeirats Großseelheim, Herr Dirk Wingender, Wahlvorschlag „SPD Großseelheim“, hat seinen Hauptwohnsitz mit Wirkung vom 24.07.2022 in eine andere Kommune verlegt und dadurch die Wählbarkeit und gleichzeitig seinen Sitz im Ortsbeirat Großseelheim verloren (§ 33 Abs. 1 Ziffer 2 Kommunalwahlgesetz -KWG-).
Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG in der zurzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem genannten Wahlvorschlag
Herr Gerhard Nau, Am Homberg 12, 35274 Kirchhain-Großseelheim
in den Ortsbeirat des Stadtteiles Großseelheim nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Stadtteiles Großseelheim binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Besonderen Wahlleiter der Stadt Kirchhain in Zimmer 26 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8 in 35274 Kirchhain einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Kirchhain, 01. August 2022

DER BESONDERE WAHLLEITER
der Stadt Kirchhain


Dirk Lossin
Oberamtsrat

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