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28.05.2021

Kommunalwahlen im Lande Hessen am 14. März 2021 in der Stadt Kirchhain; Feststellung gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) zum Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung

Die über die nachstehend genannten Wahlvorschläge in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain gewählten Bewerberinnen und Bewerber haben gemäß § 33 (2) Kommunalwahlgesetz (KWG) nach ihrer Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung am 17. Mai 2021 zu ehrenamtlichen Stadträtinnen bzw. Stadträten mit Schreiben vom gleichen Tag ihren Verzicht auf das Stadtverordnetenmandat erklärt:
a) Vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
- Herr Dietmar Menz, Kasseler Straße 39, 35274 Kirchhain
- Frau Karin Pielsticker, Auf dem Vogelsang 9, 35274 Kirchhain
b) Vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
- Herr Konrad Hankel, Hinterm Kirchhof 7, 35274 Kirchhain
- Frau Hannelore Wachtel, Mittelstraße 9, 35274 Kirchhain
- Herr Wolfgang Budde, Amselweg 14, 35274 Kirchhain
c) Vom Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP)
- Herr Dr. Christian Lohbeck, Röllgassgarten 6, 35274 Kirchhain-Anzefahr
d) Vom Wahlvorschlag der Bürgerliste Kirchhain (BLK)
- Herr Ingo Speh, Dahlienstraße 3, 35274 Kirchhain

Gemäß § 34 Abs. 3 KWG rücken aufgrund der bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung abgegebenen Stimmen die nächsten noch nicht berufenen Bewerberinnen und Bewerber nach:
a) Vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
- Frau Katharina Pfaff-Gojic, Hintergasse 22, 35274 Kirchhain-Langenstein
- Herr Holger Lesch, Nelkenstraße 2, 35274 Kirchhain-Großseelheim
b) Vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
- Frau Tina Martinson, Lindenstraße 11, 35274 Kirchhain
- Herr Stefan Rösel, Drosselweg 2, 35274 Kirchhain
- Frau Simone Bader, Riedestraße 1, 35274 Kirchhain
c) Vom Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP)
- Herr Thomas Wachtel, Mittelstraße 9, 35274 Kirchhain
Herr Wachtel hat durch Erklärung vom 20. Mai 2021 mitgeteilt, dass er auf die Annahme seines Mandates verzichtet. Daher rückt als nächste noch nichtberufene Bewerberin des Wahlvorschlags nach:
- Frau Angelika Aschenbrenner, Röllgassgarten 6, 35274 Kirchhain-Anzefahr
d) Vom Wahlvorschlag der Bürgerliste Kirchhain (BLK)
- Herr Klaus Sohl, Eichendorffstraße 2, 35274 Kirchhain

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jede wahlberechtigte Person aus der Stadt Kirchhain (Wahlkreis) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung beim Besonderen Wahleiter der Stadt Kirchhain, Verwaltungsgebäude Am Markt 6/8, Zimmer 26, 35274 Kirchhain, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben und diesen innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Kirchhain, den 21. Mai 2021


DER BESONDERE WAHLLEITER
der Stadt Kirchhain
Dirk Lossin

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