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29.05.2019

Illegale Müllentsorgung

Mit unschöner Regelmäßigkeit muss man sich über Mitmenschen ärgern, die ihren Abfall illegal in der schönen Natur entsorgen. Wieso machen die das eigentlich? Haben die keine Mülltonne? Wollen sie Abfallgebühren sparen? Schade, dass diese strafbare Entsorgung stets bei Nacht und Nebel gemacht wird.

Auch in Kirchhain sind illegale Müllablagerungen im Stadtgebiet in großem Maß vorzufinden. Leider sind die Verursacher überwiegend nicht bekannt und können somit nicht zur Beseitigung herangezogen werden.

Nach den gesetzlichen Grundlagen ist für die Beseitigung illegaler Ablagerung von Abfällen auf öffentlichem Grund die jeweils zuständige Stadt oder Gemeinde zuständig.
Die Entsorgung ist für alle Beteiligten ein großes Ärgernis. Gerade die Mitarbeiter*innen des Service- und Betriebshofes der Stadt haben hierdurch Mehrarbeit und es entsteht ein unnötiger Zeitverlust für die eigentlichen kommunalen Aufgaben. Außerdem muss der Steuerzahler die Kosten für die Entsorgung der jeweiligen Abfälle tragen.

Bei den Ablagerungen handelt es sich auch oftmals um Dinge, die bei Recyclingunternehmen kostenlos abgegeben oder über die normale Müllabfuhr entsorgt werden können (z.B. Fernseher, Waschmaschinen, mit Plastik gefüllte gelbe Säcke oder Papier).

Häufig aufgefallen ist in letzter Zeit auch die Ablagerung von Hausmüll in den öffentlichen Abfallkörben. Auch dies ist natürlich nicht erlaubt, da hierfür die hauseigene Tonne vorgehalten werden muss.

Um dieser zunehmenden illegalen Ablagerung von Abfällen jeglicher Art entgegen zu wirken, ist die Stadt Kirchhain auf jeden Bürger angewiesen, der auffällige Maßnahmen dieser Art sieht und weitergibt.

Daher der Appell an alle Bürger*innen derartige Verschmutzungen bei der Stadt Kirchhain zu melden (Telefon: 06422/808-0)

Die Stadtverwaltung hofft, mit diesem Appell zahlreiche Menschen informieren und sensibilisieren zu können. Gleichzeitig möchte man hiermit jeden Leser ermutigen, schnell zu reagieren, um gegebenenfalls auch Umweltsünder auf frischer Tat überführen zu können.

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