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29.01.2019

Gefahren beim Betreten zugefrorener Gewässer - Die Stadtverwaltung Kirchhain warnt

Aufgrund des seit mehreren Tagen anhaltenden Frostes sind öffentliche Gewässer (Seen, Teiche und sonstige Gewässer) teilweise zugefroren. Beim Betreten der oftmals nur sehr dünnen Eisschicht werden drohende Gefahren im Allgemeinen unterschätzt.

Zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung weist die Stadt Kirchhain ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten und das Schlittschuhlaufen auf gefrorenen Gewässern verboten sind.
Es ist nicht auszuschließen, dass während und nach der Frostperiode Gefahren beim Betreten der Eisfläche durch Einbrechen in das Gewässer drohen. Außerdem werden die öffentlichen Gewässer nicht beaufsichtigt.
Allein aus haftungsrechtlichen Gründen kann die Stadt Kirchhain ihre Gewässer für sportliche Aktivitäten nicht freigeben.
Eltern sollten diesbezüglich auf ihre Kinder entsprechend einwirken und sie zur Vorsicht anhalten

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass durch das Betreten von gefrorenen Gewässern die dort vorhandenen angrenzenden Lebensstätten wildlebender Tiere beeinträchtigt oder gar zerstört werden.

Der Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“ der Stadtverwaltung Kirchhain bittet dringend um Beachtung, damit Unglücksfälle vermieden werden.

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