Einziehung eines öffentlichen Weges in der Gemarkung Stausebach
In der Gemarkung Stausebach wird der öffentliche Weg mit der Bezeichnung Flur 12, Flst. 105/2 nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 11.03.2022 eingezogen, nachdem Einsprüche hiergegen nicht erhoben wurden.
Gemäß § 6 des Hessischen Straßengesetzes wird die Einziehung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit dem 11.06.2022 endet für das angegebene Grundstück die Eigenschaft als öffentlicher Weg.
Kirchhain, 20.06.2022 DER MAGISTRAT
Dietmar Menz
Erster Stadtrat