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07.01.2022

Das Bürgerbüro informiert: Der neue Personalausweis

Am 01.08.2021 wurde eine neue Generation Personalausweise eingeführt. Damit wurden die Ausweise der Gestaltung EU-weit angeglichen. Dies betrifft allerdings nicht nur das Design, sondern auch die Sicherheitsmerkmale.

Keine Umtauschpflicht
Aktuell ausgestellte Personalausweise behalten weiterhin Ihre Gültigkeit und müssen nicht neu beantragt werden. Maßgebend ist das aufgedruckte Gültigkeitsdatum.

Schutz Ihrer Identität
Wer in letzter Zeit einen solchen neuen Personalausweis beantragt hat, wird es mitbekommen haben. Seit dem 01.08.2021 sind bei der Beantragung von Personalausweisen zwei Fingerabdrücke des Bürgers oder der Bürgerin mit abzunehmen. Diese werden auf dem eingebauten Chip gespeichert und dienen als zusätzliches Sicherheitsmerkmal des Ausweises. So wird Personen mit ähnlichem Aussehen die Nutzung Ihrer Identität erschwert, sollte Ihr Ausweis einmal verloren gehen oder gestohlen werden.

Wer sich nun sorgt, dass die Fingerabdrücke „irgendwo“ gesammelt bzw. gespeichert würden, kann unbesorgt sein. Nach erfolgter Produktion und Aushändigung des Personalausweises werden die Fingerabdrücke sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht.

Wie beim Reisepass können nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke aus dem Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen, wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben; andere Staaten weltweit haben keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Personalausweis. Spätestens mit der Aushändigung des neuen Ausweises an Sie werden die Fingerabdrücke aus dem System gelöscht. Bei der Bundesdruckerei, dem Hersteller der Ausweise, sogar bereits mit Auslieferung an die Passstelle. Das bedeutet: Weder Datenbanken noch Register speichern die Fingerabdruckdaten – sie sind ausschließlich auf dem Chip des Ausweises gespeichert.

Zugriff auf die gespeicherten Abdrücke haben nur berechtigte hoheitliche Stellen wie z.B. die Polizei, Zoll, Steuerfahndung oder die Melde-/Passbehörde und das auch nur, um die Echtheit des Dokumentes oder die Identität des Ausweisinhabers zu überprüfen. Das Gesetz verbietet ausdrücklich, dass Privatpersonen oder Unternehmen die Abdrücke abrufen können.

Nutzen der Online-Funktion
Bereits seit Einführung des Personalausweises in Scheckkartenformat ist an diesen eine Online-Funktion gekoppelt. Mit dieser Funktion erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, verschiedenste Behördengänge ganz bequem von zuhause aus zu erledigen, ohne dafür extra zur jeweiligen Behörde zu müssen. Um die Online-Funktion des Personalausweises nutzen zu können, muss zwingend eine 6-stellige PIN vergeben werden.

Etwa zwei Wochen nach der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie von der Bundesdruckerei den PIN-Brief zugesandt. Mit diesem Schreiben bekommen Sie eine fünfstellige Transport-PIN, eine 10-stellige PUK-Nummer sowie ein Sperrkennwort mitgeteilt:

PIN-Nummer: Die 5-stellige Transport-PIN wird durch eine persönliche, 6-stellige PIN ersetzt. Diese PIN-Nummer wird für die Nutzung der Online-Funktion benötigt. Das Setzen der persönlichen PIN-Nummer können Sie kostenfrei im Bürgerbüro oder mit dem passenden Lesegerät bequem von zuhause aus erledigen.

PUK-Nummer: Die PUK ist dann relevant, wenn Sie beim Nutzen der Online-Funktion die PIN-Nummer wiederholt falsch eingegeben haben. In diesem Fall wird die Funktion gesperrt. Zum Entsperren wird dann die PUK verwendet. Beachten Sie, dass die PUK nur insgesamt 10-mal verwendet werden kann.

Sperrkennwort: Sollten Sie Ihren Ausweis einmal verlieren oder sollte er gestohlen werden, empfehlen wir in jedem Fall, den eingebauten Chip zu sperren. Das kann kostenfrei im Bürgerbüro oder über die zentrale Sperr-Hotline 116 116 erfolgen. Für die Sperrung benötigen Sie das Sperrkennwort, denn nur damit kann der Ausweis gesperrt werden.


Eine Übersicht über die aktuellen Einsatzmöglichkeiten der Online-Funktion und deren Anbieter finden Sie auf der extra für den neuen Personalausweis eingerichteten Webseite des Bundesinnenministeriums unter www.personalausweisportal.de.

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