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17.03.2023

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt Bebauungsplan »Gewerbegebiet Ost« - 4. Änderung (im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB) - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 18.07.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ – 4. Änderung in der Kernstadt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und ist Bestandteil des Beschlusses. Betroffen sind Flächen südlich der Sonnenallee bzw. östlich der Lauterbacher Straße, die Flurstücke 18/3, 19, 20, 21/4, 126/7tlw., 126/9, 140/1tlw., 141, 174/2tlw., 174/3tlw., 175, 176, 177tlw., in der Flur 15, Gemarkung Kirchhain.

(3) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(4) Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist zum einen die geringfügige Erweiterung der Baufläche im Gewerbegebiet Nr.1 (Fa. Wagner Solar) nach Südosten, um die Erweiterung der bestehenden Hallen zu ermöglichen. Bei den Flurstücke 19 und 18/3 soll durch Zurücknahme von Anpflanzungsflächen weitere Gewerbeflächen geschaffen werden. Zum anderen soll das Regenrückhaltebecken im Bereich der Parzelle 18/3 verlegt und somit weitere Gewerbefläche ermöglicht werden. Die Grundzüge der Planung werden durch diese Änderungen nicht betroffen, so dass das Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden kann.

(5) Die Aufstellung des o.g. Bauleitplanverfahrens erfordert keine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB.
(6) Gemäß § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB gegeben.
(7) Gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das vereinfachte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.
(8) In Ausführung des § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 Hs.2 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit - Entwurfsoffenlage) liegen die Planunterlagen (Plankarte, Begründung mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag) in der Zeit vom
27.03.2023 – 28.04.2023 einschließlich
in der Stadtverwaltung Kirchhain, Verwaltungsgebäude „Blauer Löwe“, Borngasse 20, Zimmer 25 während der folgenden Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus:
Montag - Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist (27.03.2023 – 28.04.2023) die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen, z.B. schriftlich, elektronisch (Email) oder zu Protokoll. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) beim Planungsbüro abgegeben werden.
(9) Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.Kirchhain.de unter der Rubrik Verwaltung-Politik / Verwaltung / Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden. Das Aufsuchen der Stadtverwaltung und das Einsehen der Unterlagen dort kann somit vermieden werden. Es kann daher auch eine Stellungnahme per Email abgegeben werden.
(10) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren während der Auslegungsfrist abgebeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(9) Gemäß § 4b BauGB hat die Stadt Kirchhain und das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

gewerbegebiet_ost
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Kirchhain, den 07.03.2023

Der Magistrat


Olaf Hausmann
Bürgermeister

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