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23.07.2021

Aktion »Fahrradfahrer in der Fußgängerzone«

Immer wieder kommt es in der Kirchhainer Fußgängerzone zu unliebsamen Begegnungen zwischen Fußgängern und Radfahrern.
Das Radfahren bietet grundsätzlich eine sehr positive Alternative zum ohnehin überlasteten innerstädtischen Kraftfahrverkehr und ist daher ausdrücklich zu befürworten. Doch das Befahren der Fußgängerzone gehört in Kirchhain nicht dazu.

Aus diesem Grund hat die Ordnungsbehörde der Stadt Kirchhain in der 26. Kalenderwoche Schwerpunktkontrollen zum Thema „Befahren der Fußgängerzone“ durchgeführt.
Hierbei lag ein Augenmerk auf Pkw und Transporter, die außerhalb der Lieferzeiten die Fußgängerzone befahren oder widerrechtlich in dieser Parken.

Der Schwerpunkt der Kontrollen bezog sich jedoch auf das Befahren der Zone mit dem Fahrrad. Das Befahren einer Fußgängerzone mit dem Fahrrad ist nur dann gestattet, wenn dies ausdrücklich in Form einer Zusatzbeschilderung (VZ 1022-10) angeordnet ist.
Dies ist in Kirchhain nicht der Fall. Damit soll insbesondere in den Sommermonaten vor den Cafés, Eisdielen und Imbissständen eine entspannte und gemütliche Atmosphäre geboten werden kann, um in lockerer Runde mit Familien und Freunden einen Kaffee zu trinken bzw. ein Eis zu genießen.

Die durchgeführten Kontrollen wurden von den meisten Personen sehr positiv begrüßt. Während der Kontrollen konnte auch festgestellt werden, dass der deutlich größere Anteil bei denen lag, die sich an die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung gehalten haben.
Es wurden aber auch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Leider stießen diese zumeist auf großes Unverständnis.

Die Verantwortlichen der Ordnungsbehörde möchten klarstellen, dass solche Schwerpunktkontrollen der Sicherheit und zur Einhaltung bestehender Gesetze dienen und dies geht leider nicht immer ohne Sanktionen.

Herausstellen möchte die Ordnungsbehörde aber, dass erfreulicherweise die Anzahl der Verstöße im Vergleich zum letzten Jahr deutlich gesunken ist. So wurden pro 50 kontrollierte Fahrräder lediglich fünf Verstöße festgestellt.

Die Ordnungsbehörde bittet an dieser Stelle noch einmal, in der Fußgängerzone vom Rad abzusteigen und somit einen erheblichen Teil zur Verkehrssicherheit in der Bahnhofstraße beizutragen.
Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze:
1. In der Fußgängerzone haben Fußgänger absoluten Vorrang. Wenn nicht durch Verkehrszusatzzeichen erlaubt, darf hier nicht gehalten oder geparkt werden.
2. Für den Lieferverkehr gelten in der Regel bestimmte Zeiten für das Befahren der Fußgängerzone.
3. Radfahrer müssen absteigen, Skateboardfahrer und Segwayfahrer müssen Schritttempo fahren.
4. Wer gegen die Regeln in der Fußgängerzone verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Auch E-Scooter, die zu den Elektrokleinstfahrzeugen gehören, dürfen in einer Fußgängerzone nicht fahren, sondern müssen hierfür Radwege oder, wenn nicht vorhanden, die Straße nutzen
(Quelle: Führerschein.de).

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