1. Nachtragshaushaltsplan 2021 eingebracht
In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde der 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 eingebracht, in dem notwendige Veränderungen, die sich gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung 2021 ergeben haben, nachveranschlagt sind.
Mit dem Nachtragshaushalt 2021 steigen die ordentlichen Aufwendungen im
Ergebnishaushalt um 440.000 €, was eine Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses bedeutet.
Ansatz |
Ansatz |
+ / - |
|
Ordentlichen Erträge |
39.999.582 |
39.999.582 |
0 |
Ordentlichen Aufwendungen |
-38.647.354 |
-39.087.354 |
440.000 |
Verwaltungsergebnis |
1.352.228 |
912.228 |
-440.000 |
Finanzergebnis |
-247.987 |
-247.987 |
0 |
Ordentliches Ergebnis |
1.104.241 |
664.241 |
-440.000 |
Die gesetzlichen Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt sind auch in dem neuen Zahlenwerk eingehalten.
Durch die Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet seinen Beschäftigten 2x wöchentlich einen Corona-Test anzubieten. Aufgrund dieser Änderungen sind weitere allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten in den städtischen Einrichtungen notwendig.
Des Weiteren wird eine Ausweitung der Suchaktion und Beräumung der im letzten Jahr begonnenen Suche nach Kampfmitteln an der Mühlenwohra notwendig. Die Ausweitung des Räumbereiches und die Wiederherstellung hängen von weiteren Munitionsfunden ab.
Die Stadt Kirchhain ist zur Vorfinanzierung der Maßnahmen verpflichtet. Die Erstattung der Kosten für die Räumung werden beim Bund beantragt. Die Kostenerstattung wird in diesem Jahr nicht mehr erwartet.
Die wesentlichen Veränderungen im Investitionsplan sehen vor:
Umbau/Errichtung/Ausstattung einer weiteren Kita-Gruppe im Wohnhaus „Röthestraße 6“ (Mehrkosten = 130.000 €), weiterer Bauabschnitt im Zuge der Baumaßnahme Ausbau Kreisverkehrsplatz und Erneuerung der Frankfurter Straße mit Gehweganlagen (Mehrkosten = 60.000 €) und Digitalisierung der Friedhöfe (Mehrkosten = 25.000 €).
Aufgrund einer Kostensteigerung für die umfassende Freibadsanierung wird die Fortführung der Maßnahme in die Finanzplanung ab dem Jahr 2023 aufgenommen (Einsparung = 1.218.907 €). Die Änderung des geplanten Neubaus einer 4-gruppigen Kindertageseinrichtung führen zu einer Einsparung von 400.000 € (in 2021) und der damit verbundenen Fortschreibung der Finanzplanung (für 2022 und 2023) zu neuen Verpflichtungsermächtigungen von 2,8 Mio. €. Zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen für die Energetische Sanierung des Hallenbades = 500.000 € sowie des Bürgerhauses Großseelheim = 534.500 €. Den beiden Maßnahmen stehen Förderungen in Höhe von
90 % (450.000 €) bzw. 70 % (420.000 €) gegenüber.
Ansatz 2021 bisher |
Ansatz 2021 neu |
+ / - |
|
Saldo aus den Einzahlungen und Auszahl-ungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
1.056.145 |
616.145 |
-440.000 |
Gesamtbetrag der |
|||
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
3.580.021 |
2.148.929 |
-1.431.092 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
-7.324.722 |
-5.014.722 |
2.310.000 |
Gesamtbetrag der |
|||
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
1.022.000 |
1.022.000 |
0 |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit |
-1.474.350 |
-1.474.350 |
0 |
Finanzmittelbedarf des Jahres |
3.140.906 |
2.701.998 |
438.908 |
Die Stadtverordnetenversammlung verwies den 1. Nachtragshaushaltsplans 2021 zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss (Sitzung 15.06.2021). Die Verabschiedung ist für die Sitzung am 12.07.2021 vorgesehen.