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Getrennte Abwassergebühr

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Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall

Nr. 99006035169002

Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

19.01.2024

Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Zu den Daten gehören beispielsweise:

  • Hersteller
  • Bezeichnung
  • Herstellnummer
  • Baujahr

Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • Schilderungen zum Schadeneintritt,
  • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Örtlich zuständiges Regierungspräsidium
 

Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

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