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Sperrmüllabfuhr vom Grundstück

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Wichtige Hinweise:

** Teile, die in die Mülltonne bzw. in einen Müllsack passen, werden nicht mitgenommen!
Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden waren (z. B. Fenster, Türen, Badewannen, Duschkabinen, Fußbodenbeläge, Decken-/Wandverkleidungen, sonstige Baustellenabfälle), Baumaterialien, Bauschutt, Grundstückseinfriedigungen, überschwere (größer als 50 kg) oder übergroße (Kantenlänge größer 2 m) Gegenstände sind kein Sperrmüll. Tapeten, Kartonagen/Papier, Autositze, Haus- u. Sondermüll sowie Gegenstände, die in Säcke verpackt sind, werden grundsätzlich nicht mitgenommen.

Ab dem 01.01.2025 wird beim Sperrmüll zwischen Holzsperrmüll und Restsperrmüll unterschieden. Holzsperrmüll, z. B. Möbel, die aus 100 % Holz (Beschläge sind kein Problem) bestehen und Restsperrmüll müssen separat nebeneinander bereitgestellt werden. Die Mengenbegrenzung liegt insgesamt bei 10 m³ (1 m³ = 1 m hoch x 1 m breit x 1 m tief). Bei Mengen über 10 m³, z.B. Haushaltsauflösung, bedienen Sie sich privater Containerdienste oder liefern direkt beim Entsorgungszentrum Marburg, Siemensstraße 5, Marburg-Wehrda, an (gebührenpflichtig).

Holzsperrmüll und Restsperrmüll werden am gleichen Tag abgeholt. Es werden nicht zwei separate Abfuhrtermine organisiert. Es fahren zwei Sammelfahrzeuge, so dass im Regelfall nach dem ersten Sammelfahrzeug die Gegenstände, die nicht aus Holz sind, stehen bleiben und später abgeholt werden.

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