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Abfall- und Abwassergebühren

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Schadensfälle

Ihre Schadenersatzansprüche nehmen wir entgegen, wenn ein schuldhaftes Handeln oder Unterlassen durch städtische Bedienstete vorlag.

Bitte dokumentieren Sie den Ihnen entstandenen Schaden, in dem Sie uns

  • den Schadenhergang genau schildern und
  • wann und wo genau der Schaden eingetreten ist.

Benennen Sie Zeugen, die bei dem Schadenfall zugegen waren, sofern vorhanden.

Reichen Sie mit Ihrem Schreiben Fotos von der Schadenstelle und der Schädigung, sowie einen Kostenvoranschlag mit ein. Begründen Sie, worin das Verschulden der Stadt Kirchhain Ihrer Auffassung nach liegen soll.

Wir werden über unsere Kommunalversicherung prüfen lassen, ob die Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind.

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