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Abfall- und Abwassergebühren

Grundlagen für die Berechnung der Abfall- und Abwassergebühren sind die Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Kirchhain (Abfallsatzung - AbfS) und die Entwässerungssatzung (EWS). 

Ansprechpartner bzw. Verpflichtete gegenüber der Stadt sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer sowie ggf. die Gemeinschaft von Wohnungseigentümern bzw. Erbbauberechtigten. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel teilen Sie uns bitte den Zählerstand der Hauptwasseruhr, das Datum des Eigentümerwechsels und den Namen des neuen Eigentümers mit.

Veränderungen im Bedarf an Abfallgefäßen (Restmüll, Bioabfall und Altpapier) sind ebenfalls mitteilungspflichtig.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Fachbereich 4 - Liegenschaften, Bau und Stadtentwicklung gerne zur Verfügung.



23.06.2017 
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