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Ortsgericht Kirchhain

Bei den Ortsgerichten handelt es sich um ausschließlich in Hessen - andere Bundesländer kennen diese Einrichtungen nicht - existierende Hilfsbehörden der Justiz.
Jede Stadt/Gemeinde verfügt über ein eigenes Ortsgericht. Die Dienstaufsicht über das Ortsgericht Kirchhain nimmt das Amtsgericht Kirchhain wahr. Das Ortsgericht Kirchhain führt ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen.

Das Ortsgericht Kirchhain besteht aus der Ortsgerichtsvorsteherin Renate Schaake und vier weiteren Ortsgerichtsschöffen. Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher ist Gunther Decker.

Sprechzeit: Mittwoch von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
(Zimmer 2 des Verwaltungsgebäudes Borngasse 20, "Blauer Löwe").

Darüber hinaus besteht in dringenden Fällen die Möglichkeit, mit der Ortsgerichtsvorsteherin Renate Schaake Termine außerhalb der Sprechzeit zu vereinbaren.

Die Aufgaben ergeben sich aus dem Ortsgerichtsgesetz (OGG):

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, § 13 OGG
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht, § 14 OGG
  • Sicherung des Nachlasses nach § 1960 BGB, § 16 OGG
  • Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen, § 17 OGG
  • Schätzungen (von Grundstücken; Nutzungen eines Grundstücks; Rechten an einem Grundstück; Früchten, die noch nicht vom Boden getrennt sind; beweglichen Sachen), §18 OGG
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