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Verschmelzung von Flurstücken anfragen

Nr. 99047002092000

Die Verschmelzung ist ein katastertechnischer Vorgang, bei dem zwei oder mehr Flurstücke, die im Grundbuch als ein Grundstück nachgewiesen sind, im Liegenschaftskataster zu einem Flurstück zusammengefasst werden. Das neue Flurstück erhält eine neue Flurstücksnummer.

Eine entsprechende Fortführung des Liegenschaftskatasters ist dem Grundbuchamt mitzuteilen, da diese für die Bestandsangaben des Grundbuchs von Bedeutung ist.

Die Voraussetzungen für eine Verschmelzung sind:

Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.

  • Nach Erhalt der Anfrage erfolgt eine Beratung.
  • Die Voraussetzungen für die Verschmelzung werden geprüft.
  • Anschließend wird die Verschmelzung im Kataster vollzogen.
  • Schriftliche Bekanntgabe mittels Fortführungsmitteilung

Ämter für Bodenmanagement

Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.

Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.

Im Fall der Bevollmächtigung:

  • Vorlage der entsprechenden Vollmacht

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Fristen.

2 bis 4 Wochen

Widerspruch gegen die Fortführungsmitteilung

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.

Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

28.06.2022
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