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Schwerbehindertenausweis erstmalig beantragen

Nr. 99015007012000

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Außerdem ist darin die Dauer der Gültigkeit vermerkt.
Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Den Antrag können Sie beim Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde stellen.
Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis, um bestimmte Rechte und Hilfen (Nachteilsausgleiche) in Anspruch nehmen, zum Beispiel:

  • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
  • Anspruch auf Zusatzurlaub,
  • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung, 
  • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen,
  • Rundfunkgebührenbefreiung,
  • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen

Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:

  • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • Bl - Blind
  • Gl - Gehörlos
  • RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • TBl - Taubblind

Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr.
 

Fachlich freigegeben am

05.07.2022

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Das Vorliegen der Schwerbehinderung wird auf Antrag festgestellt. Nach Eingang des Antrages bei der zuständigen Behörde werden zunächst medizinische Auskünfte und Unterlagen angefordert. Diese werden im Anschluss von dem Versorgungsärztlichen Dienst nach der gültigen Rechtslage (Versorgungsmedizin-Verordnung) ausgewertet. Die Verwaltung stellt sodann den Grad der Behinderung sowie ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) fest. Hierüber erhalten Sie einen Bescheid.

  • Antragsformular (online oder in Papierform)
  • Optional: aussagefähige aktuelle ärztliche Unterlagen ist (sofern vorhanden)
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