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Namenserklärungen

Die häufigste Form der Namensänderung ist die Wiederannahme des Geburts- oder Familiennamen nach einer Scheidung. Diese und weitere Erklärungen können Sie bei uns abgeben.

Rufen Sie uns an!

Wir sagen Ihnen welche Unterlagen Sie benötigen.

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Namensrecht.

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