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Maßnahmen der Suchthilfe und Gesundheitsförderung

Abwicklung projektbezogener Einzelmaßnahmen im investiven und nichtinvestiven Bereich der Suchthilfe und Gesundheitsfürsorge im Land Hessen.
Gefördert werden im Einzelnen:
•    investive Maßnahmen wie Bau, Sanierung und Ausstattung von Suchthilfeeinrichtungen
•    überregionale Einrichtungen für Suchtfragen
•    Einrichtungen für Menschen mit Essstörungen
•    besondere Arbeits- und Einzelprojekte im Sucht- und Drogenbereich
•    Modellprojekt „Heroingestützte Behandlung“
•    bundes- und europaweite Projekte im Sucht- und Drogenbereich
•    überregionale Einrichtungen für AIDS-Hilfe und -Aufklärung
•    überregionale Einrichtungen für Gesundheitsförderung und -prävention

Grundlage für die Förderung dieses investiven sowie nichtinvestiven Bereiches sind die Investitions- und Maßnahmeförderungsrichtlinien des Landes Hessen (IMFR).

(formloser) Antrag mit Finanzierungsplan und Projektbeschreibung
Grundsätzlich steht ein Online-Antragsformular zur Verfügung.
Hinweis: Erforderlichenfalls werden weitere Unterlagen und Nach-weise zur Vervollständigung des Antrags angefordert.
Insbesondere nach Abschluss des Projekts ist ein ausführlicher, formloser Sachbericht vorzulegen. Daneben sind sämtliche Kosten nachzuweisen und zu belegen. Hierzu wird ein entsprechendes sog. Verwendungsnachweis-Formular zur Verfügung gestellt. Evtl. zu viel gezahlte Fördergelder werden zurückgefordert und ggf. verzinst.
 

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Es müssen Fördermittel zur Verfügung stehen. Das Projekt oder die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein. Insbesondere muss auch die Finanzierung gesichert sein. Dabei kann die Förderung i.d.R. max. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Die Förderfähigkeit der Kosten wird geprüft, um die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten festzulegen. Auch fachlich wird der jeweilige Einzelfall geprüft.   

(formloser) Antrag mit Finanzierungsplan und Projektbeschreibung
Hinweis: Erforderlichenfalls werden weitere Unterlagen und Nachweise zur Vervollständigung des Antrags angefordert. 
 

Es fallen keine Kosten an.

Im Förderbescheid wird insbesondere festgelegt, bis wann der Sachbericht und der Kostennachweis (Verwendungsnachweis) vor-zulegen sind.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Es gibt folgende Hinweise:     
Bevor Sie einen Antrag stellen, ist es sinnvoll, mit der u.g. Behörde Kontakt aufzunehmen – telefonisch oder per E-Mail. 
 

bis 31.12.2022: Regierungspräsidium Darmstadt

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration 

16.12.2022
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