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Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Nr. 99098006005000

Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

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