Sprungziele
Seiteninhalt

Mitarbeiterliste

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Herausgabe einer anonymisierten Gerichtsentscheidung beantragen

Nr. 99046033140000

Entscheidungen der hessischen Gerichte, welche von den Dokumentationsstellen als veröffentlichungswürdig angesehen werden, werden gesammelt in der Landesrechtsprechungsdatenbank zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Diese Veröffentlichung dient der Information interessierter Bürgerinnen und Bürger sowie des Fachpublikums. Entscheidungen, die Sie dort nicht finden, können Sie bei dem jeweiligen Gericht anfordern. Grundsätzlich ist dabei die Angabe des Gerichts, welches die zivilgerichtliche Entscheidung getroffen hat und des Aktenzeichens erforderlich.

Die anonymisierte Abschrift einer Gerichtsentscheidung kann nur durch das Gericht herausgegeben werden, welches das Urteil oder den Beschluss erlassen hat. Hierzu muss bei dem Gericht ein formloser Antrag gestellt werden. Nach Antragseingang wird dort geprüft, ob die begehrte Gerichtsentscheidung grundsätzlich dazu geeignet ist, an einen nicht am Verfahren beteiligten Dritten herausgegeben zu werden. Sollte dies der Fall sein, wird die Gerichtsentscheidung bezüglich sensibler Daten der Verfahrensbeteiligten anonymisiert und an die Antragstellerin/den Antragsteller versandt. Über die anfallenden Kosten ergeht sodann eine separate Kostenrechnung.

Amtsgericht, Landgerichte und Oberlandesgericht

Es fällt eine Gebühr in Höhe von 15 Euro an.

Die Herausgabe einer anonymisierten Gerichtsentscheidung kann jederzeit, ohne Beachtung von Fristen, beantragt werden.

Es existiert keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. In der Regel erfolgt die Bearbeitung innerhalb weniger Tage nach Eingang des Antrags.

Wenn die Herausgabe der Gerichtsentscheidung abgelehnt wird, kann eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit nach § 23 EGGVG beantragt werden.

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

  • Landesrechtsprechungsdatenbank (LaReDa)
    Informationen über die grundsätzliche Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, die von den Dokumentationsstellen als veröffentlichungswürdig angesehen werden.

Grundsätzlich sind Gerichtsentscheidungen der hessischen Gerichte, die die Dokumentationsstellen als veröffentlichungswürdig ansehen, bereits in der Landesrechtsprechungsdatenbank veröffentlicht. Nur, wenn die begehrte Entscheidung dort noch nicht abgebildet ist, ist eine gesonderte Beantragung bei dem zuständigen Gericht notwendig

Hessisches Ministerium der Justiz

Hessisches Ministerium der Justiz

22.12.2022
Seite zurück Nach oben