Sprungziele
Seiteninhalt

Mitarbeiterliste

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Handwerksregister Änderung der Daten mitteilen

Nr. 99058032011000

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen, die unter anderem folgende Fälle erfasst: 

  • Anschriftenänderungen des / der Betriebsinhaber(s) oder der Betriebsinhaberin(nen) oder der Betriebsstätte,
  • Änderungen im Bestand der Betriebsstätten,
  • geänderte elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse,
  • Änderungen bei personenbezogenen Angaben zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen, 
  • Änderungen bei vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften.
     

Informieren Sie Ihre Handwerkskammer über eine Änderung eintragungsrelevanter persönlicher oder betriebsbezogener Daten. Änderungsmitteilungen können schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Bei der Handwerkskammer gespeicherte betriebsbezogene Daten haben sich geändert, so insbesondere:

  • Adress- und Kontaktdaten des Betriebs oder einer Betriebsstätte
  • Eintragung oder Löschung einer Betriebsstätte
  • persönliche Daten des Inhabers oder der Inhaberin
  • Daten der Geschäftsführung oder der Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen 
     
  • Angaben zum Betrieb: 
    • Betriebsnummer 
    • Betriebsname 
    • Gegebenenfalls Datum des Inkrafttretens der Datenänderung
  • Angabe zur Art der Datenänderung (z.B. Kontaktdaten und Adressen sowie weitere Daten zu Personen und Betriebsstätten)
     

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

23.09.2023

Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Seite zurück Nach oben