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Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle Meldung

Nr. 99006037014000

Bei der Meldung eines gefährlichen Mangels (gemeldet durch die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS) erfolgt eine Anordnung zur vorübergehenden Stilllegung der überwachungsbedürftigen Anlage (üA), bis der Mangel behoben ist.

  • Online: Meldung eines gefährlichen Mangels durch die ZÜS
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde: Anhörung und Anordnung der Silllegung.

Festgestellter gefährlicher Mangel einer überwachungsbedürftigen Anlage durch eine ZÜS.

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
23.11.2020
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