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Fahrerlaubnis Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen

Nr. 99108047049005

  • Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A erweitern lassen.
  • Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.
  • Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
  • Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.
  • Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
  • Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
  • Für den Aufstieg von A1 auf A2 und A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen.

Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A stellen.

Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.

  • Sie müssen Inhaber einer Fahrerlaubnis sein
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit aktueller Mel-debescheinigung)
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passver-ordnung (Größe 45x35 mm)
  • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • aktueller Führerschein

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

  • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antra)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

18.08.2022
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