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Erweiterung um Klasse B beantragen

Nr. 99108047049004

Sie könne Ihre bestehende Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnis Klasse B erweitern.

Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind, fahren.

Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klasse B stellen.

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
  • gültiger Personalausweis oder Pass (ggf. mit aktueller Meldebe-scheinigung)
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passver-ordnung (Größe 45 x35, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • aktueller Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule

Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

  • je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
  • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in im jeweiligen Bescheid)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

18.08.2022
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