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Erteilung Fahrerlaubnis Klasse B beantragen

Nr. 99108047001001

Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.

Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind, fahren.

Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen An-trag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klasse B stellen.

Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passver-ordnung (Größe 45 x35, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • Angaben zur Fahrschule

Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Es gibt keine Frist.

Je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in im jeweiligen Bescheid
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Ja

Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

18.08.2022
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