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Elektronischer Identitätsnachweis; Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

Nr. 99008004109001

Mit Ihrem Personalausweis können Sie sich sicher im Netz oder an Automaten ausweisen. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.

Nach Ihrer Zustimmung durch PIN-Eingabe können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten folgende Daten übermittelt werden:

Familienname und Vornamen(n)

Geburtsdatum und -ort

Anschrift und Postleitzahl

wenn angegeben: Geburtsname

wenn angegeben: Ordens- bzw. Künstlername

wenn angegeben: Doktorgrad

Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheidet die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber. Bei jeder Nutzung des Online-Ausweises wird geprüft, ob Ihr Personalausweis noch gültig ist und nicht gesperrt wurde. Dadurch ist er vor Missbrauch geschützt, falls Sie ihn verlieren sollten.

An wen muss ich mich wenden?

Allgemeine Fragen zum Personalausweis und zum Online-Ausweis richten Sie an die Bürgerkommunikation des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

Fachlich freigegeben am

04.11.2022

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Informationen über Ihre Sicherheit im Internet finden Sie auch unter

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Ausführliche Informationen und aktuelle Meldungen über den Personalausweis und die Online-Ausweisfunktion erhalten Sie auf der nachfolgenden Seite:

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