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Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

Nr. 99129006006000

Für das Einleiten von Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser) in eine private Abwasseranlage (Indirekteinleitung) ist in Deutschland eine Genehmigung erforderlich, soweit in der Abwasserverordnung an das Abwasser Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt durch die zuständigen Behörden.

Für die Branchen und Tätigkeiten (wie z.B. Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden, hat der Gesetzgeber Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer privaten Kläranlage behandelt werden kann.

Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

Die Genehmigung darf erteilt werden (Ermessen), wenn

  • die nach der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Einleitung maßgebenden Anforderungen einschließlich der allgemeinen Anforderungen eingehalten werden (allgemeine Anforderungen, Anforderungen für den Ort des Anfalls und vor Vermischung)
  • die Erfüllung der Anforderungen an die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und
  • Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen, § 57 Abs. 1 Nr. 3 WHG
  • keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit und keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), dass in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.

Für die Verwaltungsleistung sind Verwaltungskosten an die zuständige Behörde zu entrichten.

Die Höhe der Verwaltungskosten richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungskosten.

Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Gegen den Bescheid über die Erteilung oder Nichterteilung der Genehmigung kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden (§ 68 Verwaltungsgerichtsordnung).

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare, falls vorhanden, ist in den einzelnen Zulassungsbehörden verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformulare, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

  • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
  • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
  • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
30.08.2022
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