Sprungziele
Seiteninhalt

Mitarbeiterliste

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Approbation als Psychologischer/e Psychotherapeut/in beantragen

Nr. 99018025001000

Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapie in Hessen kann Ihnen die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut bzw. als Psychologische Psychotherapeutin erteilt werden. Für die Erteilung der Approbation ist von Ihnen ein entsprechender Online-Antrag beim HLPUG zu stellen.

Im Antrag sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapie (PsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind. Liegen die Voraussetzungen vor, erteilt Ihnen das HLPUG die beantragte Approbation in Form einer Urkunde.

Mit Erteilung der Approbation als Psychologischer/e Psychotherapeut/in sind Sie berechtigt, den Beruf des/der Psychologischen Psychotherapeuten/in in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.  

  • Der Approbationsantrag ist online zu stellen
  • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages
  • Sofern Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLPUG innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen
  • Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen
  • Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

  • Die Approbation als Psychologischer/e Psychotherapeut/in wird auf Antrag erteilt, wenn die antragstellende Person:
    • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden hat
    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
    • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
    • über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt
  • Antrag auf Approbation
  • Tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
  • Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde
  • Identitätsnachweis
  • Behördliches Führungszeugnis, nicht älter als ein Monat
  • Erklärung im Antrag darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung (Vordruck), die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
  • Fixe Kosten: ,,Verwaltungsgebühr EUR 180,00“;
  • Auslagen (Portkosten etc.): ,,EUR 6,25“
  • Änderungen vorbehalten

Auf Grund der zeitlichen Befristung (Gültigkeitsdauer) einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich, den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.

Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die Approbation innerhalb von wenigen Tagen (im Regelfall 1 bis max. 2 Wochen) erteilt werden.

Widerspruch & Klagemöglichkeit (WVwVfG, VwGO)

  • Formulare: Antragsformular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

15.07.2021

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Seite zurück Nach oben