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Anzeige der Rodung einer Weinbaufläche/Rebfläche

Nr. 99160009261000

Sie sind verpflichtet, die Rodung einer oder mehrerer Weinbauflächen/Rebflächen zur Fortschreibung der Weinbaukartei anzuzeigen. Dazu tragen Sie die Flächenangaben sowie das Weinjahr der Rodung in das Formular ein und senden dieses an die zuständige Behörde.

Sie zeigen die Rodung einer oder mehrerer Weinbauflächen/Rebflächen über ein entsprechendes Formular bei der zuständigen Behörde an.

Die zuständige Behörde wird sich nur im Einzelfall, bei zu klärenden Fragen, bei Ihnen melden.

Sie erhalten eine Rodungsbescheinigung.

Sie erhalten am Ende des Weinwirtschaftsjahres einen Weinbaukarteibescheid mit den aktualisierten Daten.

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Weinbau.

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat Weinbau

  • Sie oder Ihr Betrieb haben eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen gerodet.
  • Sie oder Ihr Betrieb beabsichtigen eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen zu roden.

Es fallen keine Gebühren an.

Abgabetermin für diese Meldung ist der 31. Mai des Meldejahres.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

28.06.2021
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