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Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

Nr. 99108008152000

Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige) •
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1

Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

Kommunale Rahmenleistung

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